An Corona-Demo festgenommen

Joos zieht Verfahren gegen Luzerner Polizisten weiter

· Online seit 18.01.2021, 17:23 Uhr
Die ehemalige Kantonsparlamentarierin Heidi Joos wurde an Pfingsten an einer Corona-Mahnwache festgenommen. Dabei hätten die Beamten ihre Macht missbraucht, so einer von vielen Vorwürfen. Das Strafverfahren gegen die Polizisten wird nach einer Untersuchung der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Quelle: Leserreporter

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Happig waren die Vorwürfe auf beiden Seiten. Alt Kantonsparlamentarierin Heidi Joos habe die Polizeibeamten behindert, bedroht und eine Polizistin bei der Festnahme verletzt. Joos entgegnete, die Polizei habe bei der Festnahme ihr Amt missbraucht und unverhältnismässige Gewalt angewendet (PilatusToday berichtete).

Nachdem sich Heidi Joos im Nachgang des Eklats auf dem Bahnhofsplatz an die Öffentlichkeit wendete, wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, um als unabhängige Instanz die Vorwürfe gegen die Polizei zu untersuchen. Diese kommt zum Schluss, dass die Beamten sowohl bei der Festnahme beim Luzerner Bahnhof als auch im Anschluss auf dem Polizeiposten juristisch nichts falsch gemacht haben. Im 19-seitigen Schreiben zur Einstellung der Strafuntersuchung, das PilatusToday vorliegt, wird festgehalten, dass der Polizeieinsatz verhältnismässig gewesen sei. Es gäbe keine Hinweise auf Amtsmissbrauch oder Freiheitsberaubung.

6'000 Franken Verfahrenskosten

Für Heidi Joos könnte dies teuer werden. 6'100 Franken der insgesamt 16'1000 Franken Verfahrenskosten soll die ehemalige Parlamentarierin bezahlen. Sie will dies nicht akzeptieren und wendet sich mit einer Beschwerde an das Luzerner Kantonsgericht. Die Einstellung der Strafuntersuchung solle wieder rückgängig gemacht und die Verfahrenskosten teilweise aufgehoben werden.

Jetzt soll das Kantonsgericht entscheiden

Dass die Staatsanwaltschaft die Untersuchung gegen die Polizei geleitet hat, stösst Heidi Joos sauer auf. Weil beide Parteien eng zusammenarbeiten, sei die Staatsanwaltschaft befangen und die meisten Strafverfahren gegen die Polizei würden «im Sande verlaufen», schreibt Joos in ihrer Beschwerde. Wie das Kantonsgericht die Vorwürfe beurteilt, wird sich zeigen. Für die beteiligten Polizeibeamten könnte der Fall aber trotzdem Konsequenzen haben, wenn auch nicht juristische.

Sobald das Urteil rechtskräftig wird, nimmt sich die Luzerner Polizei in einer internen Untersuchung dem Fall an. Dort gehe es darum, ob die beteiligten Beamten am besagten Pfingstsamstag gegen interne Vorgaben und Verhaltensweisungen verstossen haben könnten oder nicht.

(tma)

veröffentlicht: 18. Januar 2021 17:23
aktualisiert: 18. Januar 2021 17:23
Quelle: PilatusToday

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