Schwyz

30'000 Personen von Kurzarbeit betroffen

· Online seit 07.04.2020, 16:01 Uhr
Im Kanton Schwyz sind bislang rund 3'200 Anträge auf Kurzarbeitsentschädigung eingegangen. Davon betroffen sind rund 30'000 Arbeitnehmende. Der Kanton Schwyz zieht eine erste Bilanz zur Corona-Krise.
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Auch die Corona-Erwerbsersatzentschädigung (CE) des Bundes findet Zuspruch. Für die neu eingeführte Sozialleistung CE gingen bei der Ausgleichskasse bisher 2'059 Anmeldungen ein, wie die Schwyzer Regierung am Dienstag anlässlich einer Medienkonferenz mitteilte. Von der Corona-Erwerbsersatzentschädigung profitieren vor allem Selbständigerwerbende, die ihren Betrieb zwangsschliessen mussten oder wegen des Veranstaltungsverbotes Aufträge verloren.

Gebrauch machen davon können auch Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren, deren Kinderbetreuung wegen des Coronavirus ausgefallen ist oder Personen, die wegen dem Virus in Quarantäne mussten.

Überbrückungskredite für 1'700 Unternehmen

Auch die 40 Milliarden Franken, die der Bund in Form von Kreditausfallgarantien zur Verfügung stellt, nehmen Schwyzer Unternehmen in Anspruch. Gemäss Hochrechnungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) haben 1'700 Schwyzer Unternehmen Überbrückungskredite im Umfang von geschätzten 325 Millionen Franken erhalten.

700 Kreditgesuche

Kreditausfallgarantien für Finanzinstitute im Umfang von 50 Millionen Franken gewährt auch der Kanton Schwyz. Die Schwyzer Kantonalbank genehmigte bereits über 700 Kreditgesuche ihrer Kunden und zahlte 80 Millionen Franken aus.

Betroffen seien praktisch alle Branchen, aber unterschiedlich stark. Mit Krediten von rund 20 Millionen Franken macht der Handel bislang den grössten Anteil aus, gefolgt vom verarbeitenden Gewerbe und Baugewerbe mit je 10 Millionen Franken.

Sonderrückstellung «Corona» nicht gestattet

Der Kanton bietet zudem die Möglichkeit für Unternehmen, die provisorische Steuerrechnung 2020 an ein erwartetes tieferes Unternehmensergebnis anzupassen. Und er erstreckt die Frist für Anträge um Tarifkorrektur bei der Quellensteuer.

Nicht zulässig sei dagegen eine Sonderrückstellung «Corona» im Geschäftsjahr 2019. Weitere Massnahmen seien aber in Prüfung.

veröffentlicht: 7. April 2020 16:01
aktualisiert: 7. April 2020 16:01
Quelle: Keystone

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