Zug

Bars und Clubs dürfen wieder bis 100 Personen einlassen

19.08.2020, 11:11 Uhr
· Online seit 19.08.2020, 08:26 Uhr
Ab Samstag dürfen Anlässe ab 100 Personen im Kanton Zug nur noch durchgeführt werden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann oder Masken getragen werden. Im Gegenzug sind in den Clubs und Bars wieder bis 100 Personen gleichzeitig zugelassen.
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Der Kanton Zug passt die Vorgaben der Veranstaltungen und Clubs an. Damit gelten ab dem 22. August für alle Betriebe und Veranstaltungen die gleichen Regeln, teilt die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug mit.

Bisher galt, dass Veranstaltungen bis 300 Personen auch ohne Mindestabstand und Schutzmasken stattfinden konnten, wenn dafür einzelne Sektoren mit Kontaktdatenerhebung gebildet wurden. Da diese Vorgabe in der Umsetzung zu Unklarheiten geführt hat, gilt ab Samstag bereits bei Anlässen ab 100 Personen: Entweder muss der Mindestabstand eingehalten werden können oder es müssen Masken getragen werden.

Nach wie vor grosse Vorsicht geboten

«Wenn mehr als 100 Personen an einem Anlass teilnehmen und es zu Ansteckungen kommen würde, hätte das einen enormen Aufwand für das Contact Tracing zur Folge», führt Kantonsarzt Rudolf Hauri aus. «Ein Aufrechterhalten des Contact Tracings ist von höchster Bedeutung, um die Ansteckungsketten rasch unterbrechen zu können.»

Nicht betroffen von dieser Anpassung sind Restaurants, in denen sitzend konsumiert wird und entsprechende Schutzkonzepte bestehen, oder Kinovorführungen.

Lockerung bei Clubs und Bars

Seit dem 13. Juli galt im Kanton Zug, dass sich in Innenräumen von Clubs und Bars maximal 30 Personen gleichzeitig aufhalten durften. Diese Zahl wird ab dem 22. August auf 100 erhöht, womit für Clubs und Bars die gleichen Regeln gelten wie für Veranstaltungen.

«Die aktuellsten Erkenntnisse zeigen, dass Clubs zum jetzigen Zeitpunkt nicht für auffällig viele Ansteckungen ursächlich sind. Deshalb ist diese massvolle Lockerung angebracht», führt Gesundheitsdirektor Martin Pfister aus.

Dies sei auch ein Zeichen an die Bar- und Clubbetreiber, welche in den letzten Monaten stark unter den Einschränkungen gelitten haben. Gerade im Hinblick auf die bevorstehenden kälteren Jahreszeiten sei eine Unterscheidung der Innen- und Aussenbereiche nicht mehr aufrechtzuhalten, da die Angebote von Clubs und Bars kaum mehr in die Aussenräume verschoben werden können.

Präzisierung betreffend Maskenpflicht

Bei den Betriebskontrollen im Kanton Zug sei in den vergangenen Wochen verschiedentlich festgestellt worden, dass die Schutzkonzepte einiger Branchenverbände nicht ganz eindeutig sind.

Die Zuger Kantonsregierung erlässt deshalb eine Maskenpflicht für alle Dienstleistungen, bei denen es zu Körperkontakt kommt oder der Mindestabstand fortgesetzt nicht eingehalten kann. Dies betrifft unter anderem Coiffeursalons, Tattoo-Studios, Kosmetikstudios oder Massagesalons.

Die Maskenpflicht gelte dabei jeweils für alle Anwesenden, also sowohl Kundinnen und Kunden als auch Mitarbeitende. Nicht unter diese Regeln fallen Einkaufsläden oder Gastronomiebetriebe, da es dort nicht zu Körperkontakt komme und der Mindestabstand eingehalten werden könne.

(red.)

veröffentlicht: 19. August 2020 08:26
aktualisiert: 19. August 2020 11:11
Quelle: PilatusToday

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