Corona-Krise

Bundesrat hält an den Massnahmen im Asylwesen fest

· Online seit 12.06.2020, 11:30 Uhr
Weniger Personen bei Befragungen und verlängerte Ausreisefristen: Der Bundesrat verlängert die beschlossenen Massnahmen im Asylbereich um drei Monate.
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(mg) Der Schutz aller beteiligten Parteien vor dem Coronavirus habe weiterhin oberste Priorität, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung vom Freitag. Daher hat er an seiner Sitzung entschieden, die geltende Verordnung bis Anfang Oktober zu verlängern. Darin ist unter anderem geregelt, dass die Anzahl Personen bei einer Asylbefragung reduziert werden soll. Weitere Personen sollen mittels technischer Hilfsmittel zugeschaltet werden - diese Massnahme sorgte für Kritik bei Asylorganisationen, da so der Zugang für Rechtsvertreter erschwert wurde.

In diesem Punkt hat der Bundesrat seine Verordnung aber sogar noch weiter angepasst. Künftig müssen auch Befrager und Asylbewerber nicht mehr im selben Raum sein. Dies ist etwa dann möglich, wenn eine dieser Personen der Risikogruppe angehört. Ebenfalls sind in der Verordnung die Unterbringung in den Bundesasylzentren und die Ausreise geregelt. So können Fristen für freiwillige Ausreisen weggewiesener Asylsuchender neu auf 30 Tage verlängert werden.

veröffentlicht: 12. Juni 2020 11:30
aktualisiert: 12. Juni 2020 11:30
Quelle: CH Media

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