Für Zeit nach Notrecht

Bundesrat schickt Covid-19-Gesetz in die Vernehmlassung

· Online seit 19.06.2020, 15:59 Uhr
Um die Corona-Verordnungen in ordentliches Recht zu überführen, hat der Bundesrat ein Covid-19-Gesetz verabschiedet. Interessierte Kreise können sich nun drei Wochen dazu äussern.
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(sat) Seit Mitternacht ist die «ausserordentliche Lage» zu Ende. Nun gilt nur noch die «besondere Lage» gemäss dem Epidemiegesetz. Am Freitag hat der Bundesrat einen weiteren Schritt zur Normalisierung beschlossen: Er hat ein dringliches, aber zeitlich bis Ende 2022 befristetes Covid-19-Gesetz beschlossen und bei interessierten Kreisen in die Vernehmlassung geschickt. Mit diesem Gesetz sollen bisher per Notrecht erlassene Massnahmen, die für die Bewältigung der Coronakrise weiter nötig sind, vom Parlament auf dem üblichen Weg nachträglich beschlossen werden.

Das Vernehmlassungsverfahren zum Covid-19-Gesetz dauert bis zum 10. Juli und ist damit auf drei Wochen verkürzt. Damit die vom Bundesrat in der «ausserordentlichen Lage» in Eigenregie beschlossenen Verordnungen nicht automatisch nach sechs Monaten ausser Kraft treten, dränge die Zeit. Nach der Vernehmlassung wird der Bundesrat dem Parlament erst eine Botschaft zum Gesetz unterbreiten. Sollte sich zeigen, dass auf eine Massnahme verzichtet werden könne, will der Bundesrat laut Mitteilung bereits vor Ablauf der Geltungsdauer des Gesetzes die entsprechende Verordnungsregelung wieder abschaffen. Das Parlament soll das Covid-19-Gesetz dann in der Herbstsession im September diskutieren und verabschieden.

veröffentlicht: 19. Juni 2020 15:59
aktualisiert: 19. Juni 2020 15:59
Quelle: CH Media

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