Campingplätze dürfen über Auffahrt Gäste empfangen
Das BAG ist noch einmal über die Bücher gegangen und erlaubt nun die Öffnung einiger Unterkünfte, wie die Luzerner Zeitung berichtet. Jedoch dürfen die Campingplätze neben Dauermietern nur Gäste empfangen, die in «hotelähnlichen Unterkünften mit separatem Bad und Dusche» übernachten. Damit sind zum Beispiel Bungalows, Lodges oder kleine Chalets gemeint.
Das TCS relativiert
«Das ist nur ein kleiner Teilerfolg für uns», relativiert Oliver Grützner die Neuigkeit am Telefon gegenüber der Luzerner Zeitung aber gleich. «Zahlenmässig sind es nur wenige Einheiten, die wir jetzt vermieten dürfen. Camper und Wohnmobile dürfen nach wie vor nicht zu uns kommen.»
Die meisten dieser Plätze, die nun wieder vermietet werden dürfen, sind bereits ausgebucht.
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