Obacht beim Grenzübertritt

Es drohen Bussen: Ab sofort gelten neue Einreisebestimmungen

20.09.2021, 08:28 Uhr
· Online seit 20.09.2021, 05:58 Uhr
Reisen wird für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, deutlich beschwerlicher. Wollen sie in die Schweiz einreisen, müssen sie sich ab sofort doppelt testen lassen – und zwar auf eigene Kosten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
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Um zu verhindern, dass die Corona-Infektionszahlen nach den Herbstferien ansteigen, hat der Bundesrat am Freitag beschlossen, die Einreisebestimmungen zu ändern (PilatusToday berichtete). Die Änderungen treten heute Montag in Kraft und betreffen sämtliche Personen, die in die Schweiz einreisen wollen – jedoch nicht alle gleich stark.

Was für alle gilt – egal ob geimpft, getestet oder genesen: Personen, die in die Schweiz wollen, müssen neu ein Einreiseformular ausfüllen. Von der Formularpflicht ausgenommen sind einzig Personen, die ohne Zwischenhalt durch die Schweiz reisen, beruflich Güter oder Personen befördern sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger.

Zwei Tests nötig

Ist jemand nicht geimpft oder genesen, wird die Einreise in die Schweiz deutlich komplizierter. Neu muss bei der Einreise ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden. Dieses negative Testergebnis muss vier bis sieben Tage nach der Einreise mit einem erneuten Test bestätigt werden. Das entsprechende Testresultat muss die Person selbstständig den Behörden zustellen.

Die Testpflicht könnte allerdings auch für Personen gelten, die bereits gegen Corona geimpft sind. Denn eine Einreise ohne Corona-Test wird nur jenen Personen erlaubt, die mit einem in der Schweiz oder von der Europäischen Arzneimittel-Agentur zugelassenen Impfstoff geimpft wurden. Oder mit einem Impfstoff, der auf der WHO-Liste aufgeführt ist.

Tests müssen selbst bezahlt werden

Sowohl bei der Einreise als auch beim Wiederholungstest werden PCR-Tests (Einzel- und Pooltests) und Antigen-Schnelltests akzeptiert. Selbsttests sind nicht zulässig. Die Kosten für die Tests müssen von der einreisenden Person übernommen werden.

Personen, die ohne negativen Test in die Schweiz einreisen wollen, werden mit 200 Franken gebüsst. Die Einreise wird ihnen zwar nicht verweigert, die Personen müssen sich aber zeitnah testen lassen. Nicht ausgefüllte Einreiseformulare werden mit 100 Franken gebüsst. Es werden stichprobenartig Kontrollen durchgeführt.

Shoppen ennet der Grenze weiterhin möglich

Einkaufstourismus ist für alle Personen in der Schweiz möglich, solange sie in Grenzgebieten einkaufen gehen. Dann entfällt die Test- und Formularpflicht. Das Bundesamt für Gesundheit hat eine Liste mit Regionen definiert, die als Grenzregionen gelten. In Deutschland zählt beispielsweise das Bundesland Baden-Württemberg zum grenznahen Gebiet, in Österreich ist es unter anderem Tirol.

(red.)

veröffentlicht: 20. September 2021 05:58
aktualisiert: 20. September 2021 08:28
Quelle: PilatusToday

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