Ist jetzt Schluss mit der Pandemie? Das entscheidet heute der Bundesrat
Nach der Konsultation der Kantone hat sich der Bundesrat eine Meinung gemacht. Laut Informationen der «Sonntagszeitung» will Alain Berset ab sofort die Zertifikatspflicht aufheben und auf eine Einschränkung bei privaten Treffen verzichten.
Für diese Turbo-Öffnung haben sich alle Zentralschweizer Kantone ausgesprochen. Und auch der Rest der Schweizer Gesundheitsdirektoren ist mehrheitlich für eine schnelle Öffnung. Allerdings mit der Bedingung, die Maskenpflicht an gewissen Orten noch beizubehalten. Lediglich die Kantone Obwalden und Glarus sind vollumfänglich für die vorgestellte Variante 1 des Bundesrats. Diese sieht vor, dass in einem einzigen Schritt alle Massnahmen inklusive Maskenpflicht aufgehoben werden:
- Die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe
- Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und in allen anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen
- Die Einschränkungen privater Treffen
- Die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen
Nur Basel-Stadt, Jura und Zürich sind gegen die Aufhebung der Massnahmen in einem Schritt. Sie bevorzugen also die vorgestellte Variante 2 des Bundesrats.
Die Variante 2 wäre eine Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten:
Im ersten Schritt ab dem 17. Februar wären folgende Lockerungen vorgesehen:
- Aufheben der Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe. In Restaurants gilt eine Sitzpflicht
- Aufheben der Einschränkungen bei privaten Treffen
- Aufheben der Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien. Die Kantone können selbstständig eine Bewilligungspflicht einführen, etwa für Fasnachtsfeste
- 2G-Regel dort, wo heute die 2G-Plus-Regel gilt (Discos, Hallenbäder, intensive Sportaktivitäten oder Blasmusik)
Im zweiten Schritt würden die restlichen Schutzmassnahmen aufgehoben:
- Maskenpflicht
- 2G-Regel
- Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen
Maskenpflicht noch unklar
Offen bleibt nur, was mit der Maskentragepflicht passiert. Berset könnte eine teilweise Aufhebung beantragen. Eine Option wäre da: Die Maskenpflicht zum Schutz vulnerabler Personen in medizinischen Institutionen noch aufrechtzuerhalten. In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Altersheimen müsste sie demnach weiterhin getragen werden. Möglich sei auch, dass die Masken weiterhin im öffentlichen Verkehr und in Läden getragen werden muss. Die totale Aufhebung der Maskenpflicht ist noch nicht zu erwarten.
Sicher im öffentlichen Verkehr soll Maskenpflicht bleiben
Das wäre auch im Sinne der meisten Kantone. Denn Aargau, Appenzell Ausserhoden, Appenzell Innerrhoden, Freiburg, Genf, Nidwalden, Schwyz, Tessin und Thurgau wollen die Maskenpflicht sowohl in den Gesundheitseinrichtungen, wie auch im öffentlichen Verkehr beibehalten.
Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr begrüssen auch die Kantone Bern, Luzern, Schaffhausen, Solothurn, Uri und Wallis. Wie die Luzerner Regierung schreibt, soll die Maskenpflicht auch «zum Schutz von besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen» zumindest vorläufig beibehalten werden.
Die Kantone Basel-Land, Graubünden und Zug wollen hingegen nur noch eine Maskenpflicht in den Gesundheitseinrichtungen.
(red.)