Kostenlose Hygienemasken für Zuger Betriebe
Der Bundesrat hat beschlossen, dass ab dem 27. April 2020 für Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler, Kliniken und Arztpraxen sowie Praxen und Einrichtungen von Gesundheitsfachpersonen nach Bundesrecht und kantonalem Recht die Beschränkung auf dringende Behandlungen aufgehoben wird.
Ebenso dürfen ab diesem Zeitpunkt Geschäfte wie Coiffeure, Massage-, Tattoo- und Kosmetikstudios wieder öffnen.
Limitiertes Angebot an Masken
Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen und Körperkontakt haben dabei den Schutz des Publikums und der Arbeitnehmenden sicherzustellen. Bis diese Betriebe auf dem freien Markt genügend Hygienemasken beschaffen können, stellt der Kanton Zug Hygienemasken aus seinen Beständen gratis zur Verfügung.
Antragsformular online verfügbar
Die betroffenen Betriebe im Kanton Zug können die Hygienemasken ab Dienstag, 21. April 2020 beziehen.
Dafür steht auf der Homepage ein Bestellformular zum Download bereit. Die Bestellung wird nach Eingabe durch den kantonalen Führungsstab geprüft. Dieser stellt dem Betrieb eine Rückmeldung zu. Danach können die Hygienemasken bezogen werden.