Luzerner Schulen

Sport-, Musik- und Hauswirtschaftsunterricht ab heute wieder möglich

· Online seit 01.03.2021, 07:25 Uhr
Mit den vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen, können auch die Rahmenschutzkonzepte der Luzerner Schulen angepasst werden und eine Aufhebung der Maskenpflicht ab der 5. Klasse wird in Aussicht gestellt.
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Nach wie vor stehe der gesundheitliche Schutz der Lernenden, der Lehrpersonen und ihres Umfelds an erster Stelle, schreibt der Kanton Luzern in einer Mitteilung. Ebenso wichtig sei, dass die Schulen weiterhin im Präsenzunterricht bleiben und Klassenquarantänen sowie Schulschliessungen vermieden werden können.

Unterricht ab Sekundarstufe erhält Lockerungen

Ab heute Montag dürfen verschiedene Fächer auch wieder ab der Sekundarstufe unterrichtet werden. Beispielsweise der Musikunterricht, so ist das Singen in der Klasse wieder erlaubt. Klassenübergreifende Chorproben sind aber weiterhin untersagt.

Der Sportunterricht ab Sekundarstufe ist ebenfalls wieder möglich, auch in der Sporthalle. Kontaktsportarten bleiben jedoch verboten. Auf der Sekundarstufe II (Gymnasien ab der 4. Klasse und Berufsschulen) müssen in der Halle weiterhin Masken getragen werden, draussen nur wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Auch der Schwimmunterricht ist wieder durchführbar.

Hauswirtschaftsunterricht ist mit gemeinsamen Essen im Klassenverband wieder erlaubt, solang Hygienevorschriften eingehalten werden. Lesesäle der Hochschulbibliotheken und Archive sind unter Einhaltung der Maskenpflicht und je nach Einrichtung mit Platzbeschränkungen wieder geöffnet. 

Maskenpflicht könnte ab Mitte März gelockert werden

Bei einem weiteren günstigen Verlauf der Pandemie wolle man voraussichtlich ab Mitte März die Maskenpflicht für die fünfte und sechste Primarklasse aufheben, heisst es in der Mitteilung des Kantons. Gleichzeitig soll auf die Masken-Empfehlung für die familienergänzenden Tagesstrukturen verzichtet werden können. 

Vorerst will man diese Massnahmen aufrechterhalten, um verschärfte Quarantäneanordnungen wie Schulschliessungen zu vermeiden. Über allfällige weitere Lockerungen werde das Bildungs- und Kulturdepartement nach Massgabe der dann aktuellen epidemiologischen Lage rechtzeitig informieren.

(red.)

veröffentlicht: 1. März 2021 07:25
aktualisiert: 1. März 2021 07:25
Quelle: PilatusToday

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