Verkürzte Isolationsdauer bedeutet massiven Mehraufwand
Die Verkürzung der Quarantänedauer sei dabei nicht das Problem, sagt das Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern gegenüber PilatusToday und Tele 1. Hier müssten nur die Briefe und die Skripts angepasst werden.
Einen massiven Mehraufwand würde hingegen die Verkürzung der
Isolationsdauer bedeuten. «Wir gehen davon aus, dass ein Grossteil der Personen
nach fünf Tagen noch nicht symptomfrei ist. Das bedeutet, dass das Contact
Tracing diese Personen am siebten Tag nochmals anrufen muss», schreibt das
Gesundheits- und Sozialdepartement auf Anfrage. Mit der bisherigen Regelung
(zehn Tage) hätte in den allermeisten Fällen ein Anruf am Anfang der Isolation und einer am zehnten Tag gereicht.
«Neu rechnen wir daher fast mit einer Verdoppelung der Anrufe und somit des
Arbeitsvolumens für das Entlassungsteam des Contact Tracings.» Dies, weil zusätzlich zu den zwei Kontaktaufnahmen ein Anruf am siebten Tag hinzukommt.
Kanton Zug sieht es gelassen
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug sieht hingegen keinen Mehraufwand für sein Contact Tracing wegen den neuen Bestimmungen. «Unser Contact Tracing kontaktiert die betroffenen Personen schon länger nur noch einmal per Telefon. Alle wichtigen Informationen werden sonst per SMS verschickt», heisst es auf Anfrage. Falls Personen trotzdem unsicher sind oder Fragen hätten, können diese sich bei der Hotline melden, heisst es weiter.
Zudem hätte der Kanton Zug schon seit dem 1. Januar 2022 die Regelung eingeführt, dass nur noch Personen mit ganz engem Kontakt zu einer infizierten Person oder Personen im gleichen Haushalt in die Quarantäne gehen müssen. Ausgenommen sind Personen, welche ihre Impfung oder Genesung vor weniger als vier Monaten hatten.
(van)