15 Monate Zuchthaus für Mossad-Agenten gefordert
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Im Prozess gegen den Mossad-Agenten vor dem Bundesstrafgericht in Lausanne hat der stellvertretende Bundesanwalt Bänziger 15 Monate Zuchthaus gefordert. Vorgeworfen werden ihm verbotene Handlungen für einen fremden Staat, politischen Nachrichtendienst und Fälschung von Ausweisen. Es handle sich bei den Taten um eine schwere Verletzung der schweizerischen Souvernänität, sagte Bänziger. Telefonabhörungen stünden sowohl in der Schweiz als auch in Israel nur den Behörden zu.
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