2,2 Prozent des Lohnes geht in Arbeitslosenversicherung

12.06.2015, 08:25 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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In der Schweiz sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer künftig 2,2 Prozent des Lohnes in die Arbeitslosenversicherung ALV einbezahlen. Der Beitragserhöhung von 2 auf 2,2 Prozent hat der Nationalrat beschlossen. Die bürgerliche Mehrheit im Rat entschied ausserdem, dass die Leistungen für Arbeitslose gekürzt werden sollen. Die Linken wehrten sich vergeblich dagegen. Betroffen sind vor allem junge Arbeitslose unter 30 Jahren.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 08:25

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