11.06.2015, 22:00 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Das Luzerner Obergericht hat einen 33 jährigen Mann zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Er wurde wegen Wiederhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, gewerbsmässigem Diebstahl und Geldwäscherei für schuldig befunden. In 1. Instanz war der Angeklagte zu sechseinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Das Obergericht sprach ihn nun aber in 6 Anklagepunkten frei und reduzierte die Strafe.
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