12.06.2015, 01:40 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Vor dem Zuger Strafgericht hat sich am Vormittag ein 63jähriger Mann wegen sexueller Misshandlung einer Minderjährigen verantworten müssen. Die Übergriffe sollen sich zwischen 1997 und 2001 ereignet haben, als das geistig behinderte Mädchen jeweils die Sommerferien auf dem Bauernhof des Mannes verbrachte. Der Staatsanwalt forderte 4-ein-halb Jahre Zuchthaus. Der Angeklagte stritt vor Gericht sämtliche Vorwürfe ab, sein Verteidiger machte Verfahrensfehler geltend. Das Urteil wird später Bekannt gegeben.
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