Der abtretende Bundesstrafrichter Bernard Bertossa hat die Schweizer Terrorgesetzgebung kritisiert. Mit den Gesetzen liessen terroristische Aktivitäten kaum erfassen, sagte er in einem Interview des Tages-Anzeigers. Bertossa hatte die beiden Al-Qaida-Prozesse präsidiert. Im einen Fall war es der Bundesanwaltschaft nicht gelungen, ausreichende Beweise für die mutmassliche Angehörigkeit zu einer kriminellen Organisation vorzulegen. Der abtretende Bundesstrafrichter sieht jedoch nicht nur bei der Gesetzgebung Mängel, sondern auch bei den Justizbehörden. Gegen kleine Fische gehe die Justiz effizienter vor als gegen Wirtschaftskriminelle. Bei Geldwäscherei gebe es kaum je Anzeigen, sagte er.