Alkoholverbot auf öffentlichen Grund umstritten
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Das Drogenforum Innerschweiz hält ein Alkholverbot auf öffentlichem Grund nur bedingt für sinnvoll. Zu beachten sei dabei vor allem die Verhältnismässigkeit. Wo es aber häufig zu Alkoholexzessen komme, könne ein solches Verbot helfen, hiess es bei der Fachstelle für Suchprävention in Luzern. Flächendeckend sei eine solche Lösung untauglich. Der Zuger Stadtrat hatte am letzten Dienstag beschlossen, den Konsum von mitgebrachtem Alkohol in der Badi Seeliken ab sofort zu verbieten. Seither prüft er eine Ausdehnung des Verbots auf weitere öffentliche Anlagen der Stadt.
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