Alternativmediziner brauchen weiterhin Bewilligung
Im Kanton Nidwalden bleiben Alternativmediziner bewilligungspflichtig. Das Kantonsparlament hat darauf verzichtet, die Bewilligungspflicht im neuen Gesundheitsgesetz zu streichen. Diese Bewilligungspflicht diene nämlich vor allem dem Schutz der Patienten, zeigte sich eine Mehrheit des Parlaments überzeugt. Dagegen war die SVP. Die Regierung hatte die Bewilligungspflicht ursprünglich streichen wollen. Die Alternativmediziner wehrten sich nun erfolgreich.