Alternativmediziner brauchen weiterhin Bewilligung
12.06.2015, 03:10 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Im Kanton Nidwalden bleiben Alternativmediziner bewilligungspflichtig. Das Kantonsparlament hat darauf verzichtet, die Bewilligungspflicht im neuen Gesundheitsgesetz zu streichen. Diese Bewilligungspflicht diene nämlich vor allem dem Schutz der Patienten, zeigte sich eine Mehrheit des Parlaments überzeugt. Dagegen war die SVP. Die Regierung hatte die Bewilligungspflicht ursprünglich streichen wollen. Die Alternativmediziner wehrten sich nun erfolgreich.
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