Alternativmediziner brauchen weiterhin Bewilligung

12.06.2015, 03:10 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Im Kanton Nidwalden bleiben Alternativmediziner bewilligungspflichtig. Das Kantonsparlament hat darauf verzichtet, die Bewilligungspflicht im neuen Gesundheitsgesetz zu streichen. Diese Bewilligungspflicht diene nämlich vor allem dem Schutz der Patienten, zeigte sich eine Mehrheit des Parlaments überzeugt. Dagegen war die SVP. Die Regierung hatte die Bewilligungspflicht ursprünglich streichen wollen. Die Alternativmediziner wehrten sich nun erfolgreich.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 03:10

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