Amtsgeheimnis im Fall Lucy und Boy nicht verletzt

12.06.2015, 09:45 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Bei den Tötungsdelikten der Mädchen Lucy und Boy ist im Kanton Schwyz das Amtsgeheimnis nicht verletzt worden. Dies stellte der ausserordendliche Untersuchungsrichter fest. Er stellte die Strafuntersuchung ein. Ausgelöst wurde die Untersuchung, weil unbekannte Personen Teile eines geheimen Berichtes der parlamentarischen Untersuchungskommission PUK den Medien zugespielt hatten. Dabei ging es um die Auswertung von Handy-Daten durch die Ermittlungsbehörden.

Der Richter kam nun zum Schluss, dass man nicht klären könne, wie die geheimen Daten an die Medien gelangten. Zudem waren auch kaum Amtsgeheimnisse von der Veröffentlichung betroffen. Dies weil kein Interesse an der Geheimhaltung der Tatsachen ersichtlich sei.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 09:45

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