12.06.2015, 08:55 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat gegen den ehemaligen Amtsleiter des Straf- und Massnahmenvollzug Anklage erhoben. Ihm wird mehrfache Begünstigung vorgeworfen. Im Amt für Straf- und Massnahmenvollzug war es zwischen 1987 und 2007 zu groben Unregelmässigkeiten gekommen. Der damalige Amtsleiter hatte in fast 200 Fällen Urteile nicht korrekt vollzogen. Nun muss das Zuger Strafgericht über den Fall urteilen. Wann die Verhandlung stattfindet, ist noch nicht klar. Begünstigung wird gemäss Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.
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