Astag zufrieden mit Richter-Entscheid zu LSVA-Erhöhung
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Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband Astag hat sich erfreut gezeigt, über den LSVA-Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Die Richter hatten gestern entschieden, dass die Erhöhung der leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA von 2008 nicht rechtens war. Dies weil die Camionneure mit der Erhöhung mehr zahlen, als sie an Kosten verursachen. Die ASTAG fordert den Bundesrat nun auf, das Geld, welches er zuviel einkassiert hat, den Transporteuren zurückzugeben. Das Verkehrs-Departement prüft jedoch, ob es den Entscheid an das letztinstanzliche Bundesgericht weiterziehen wird. Bis zu einem definitiven Entscheid werden sicherlich keine Rückzahlungen erfolgen.