Bademeister von Bundesgericht freigesprochen

11.06.2015, 20:00 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Das Bundesgericht hat den ehemaligen Bademeister des Seebads Arth und dessen Tochter vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung eines 15-jährigen Schülers freigesprochen. Damit bestätigte es das Urteil des Kantonsgericht Schwyz vom April 1999. Der Knabe ertrank 1994.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 11. Juni 2015 20:00

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