11.06.2015, 18:00 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Der Bergbauer Peter Ott steht heute vor dem Luzerner Obergericht. Der Schwarzenberger muss sich erneut wegen seiner Verbauungen am Giessbach verantworten. Die Staatsanwaltschaft verlangt, dass das jüngste Urteil des Amtsgerichts Luzern-Land aufgehoben wird. Dieses sprach Ott im letzten Sommer vom Verstoss gegen das Wasserbaugesetz frei. Das Urteil sorgte für Schlagzeilen, da es einem früheren Urteil des Obergerichtes widersprach.
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