Beschwerde beim Bundesgericht gegen Urteil im Fall Friedrich

12.06.2015, 01:55 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Die Bundesanwaltschaft hat gegen die 3 ½ Jährigen Zuchthausstrafe des ehemaligen Botschafters in Luxemburg, Peter Friedrich, beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht. Die Bundesanwaltschaft fordert sechs Jahre Zuchthaus für Friedrich, dem Geldwäscherei, Veruntreuung und Urkundenfälschung vorgeworfen wird.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 01:55

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