11.06.2015, 22:00 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
Anzeige
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die erweiterte zivile Mitbenützung des Militärflugplatzes Buochs gutgeheissen. Es gab damit einem Anwohner Recht, welcher sich gegen die Genehmigung des Betriebsreglements wehrte. Dieses beruht laut den Lausanner Richtern auf überholten Lärmwerten. Demnach werden die Grenzwerte in Teilen der Gemeinden Buochs und Ennetbürgen überschritten.
Anzeige
Punkte sammeln & gewinnen
Aktuelle Wettbewerbe & Prämien