Beschwerde gegen Peter Föhn gescheitert

12.06.2015, 10:50 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
Anzeige

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Ständeratswahl von Peter Föhn abgewiesen. Dies bestätigte der SVP Politiker Föhn gegenüber dem Regionaljournal Zentralschweiz. Die Beschwerde stützte sich unter anderem darauf, die SVP habe die notwendigen Unterschriften für die Kandidatur nicht beglaubigen lassen. Peter Föhn muss aber trotz des Entscheids des Bundesgerichts weiter auf seinen offiziellen Amtsantritt als Ständerat warten. Das Kantonsparlament Schwyz wird die Resultate der Ständeratswahlen am 14. Dezember bestätigen. Somit werden die Bundesratswahlen ohne die Stimme von Peter Föhn über die Bühne gehen.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 10:50

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch