Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Kindesmörderin
12.06.2015, 09:00 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Das Bundesgericht hat ein Urteil gegen eine Russin bestätigt, die 2004 in Steinhausen ihre sechsjährige Tochter getötet hatte. Gemäss dem Bundesgericht hat das Zuger Obergericht die Möglichkeit weiterer Täter - zu Recht ausgeschlossen. Die Frau hatte ihre Tochter durch Druck auf den Brustkorb erstickt. In einem Indizien-Prozess hatte das Zuger Obergericht die Frau der vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen und sie zu einer Freiheitsstraffe von 12 Jahren verurteilt.
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