11.06.2015, 23:55 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Probleme zwischen geschiedenen Eltern dürfen laut Bundesgericht nicht zu einer einschneidenden Beschränkung des Besuchsrechts für die Kinder führen. Das Bundesgericht hat ein Urteil des Luzerner Obergerichts aufgehoben und damit einem geschiedenen Vater Recht gegeben. Dieser hatte für seine Kinder lediglich ein beschränktes Besuchsrecht von wenigen Stunden pro Monat erhalten – und dies erst noch in Begleitung. Die Mutter hatte den Vater beschuldigt, er habe seinen Sohn sexuell missbraucht. Der Verdacht konnte jedoch nie erhärtet werden.
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