Bundesgericht verbietet private Pokerturniere

12.06.2015, 09:20 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Private Pokerturniere werden nun doch verboten. Das hat das Bundesgericht entschieden und dem Casinoverband Recht gegeben. Dieser hatte den Entscheid der Spielbankenkommission und des Bundesverwaltungsgerichtes angefochten, dass private Pokerturniere veranstaltet werden dürfen. Mit diesem Entscheid des Bundesgerichtes können Pokerturniere der Variante „Texas Hold’em“ ab sofort nur noch in Casinos durchgeführt werden. Bei Grand Casino Luzern begrüsste man diesen Entscheid, wie es auf Anfrage von Radio Pilatus hiess. Beim Luzerner Pokerturnierveranstalter Pokerfame hingegen sei man geschockt und könne zurzeit nicht sagen, wie es nun weitergehen soll. Das Bundesgericht begründete das Urteil damit, dass beim Pokern das Glück gegenüber der Geschicklichkeit überwiegt. Dieses Urteil hat per sofort Gültigkeit. Pokerturniere im Familien- und Freundeskreis, auch mit Geldeinsatz, bleiben jedoch weiterhin zulässig.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 09:20

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