Bundesrat muss Massnahmen gegen gefährliche Hunde ergreifen
Der Bund muss gegen gefährliche Hunde Massnahmen treffen. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat einer Motion mit 38 zu 4 Stimmen zugestimmt. Der Bundesrat muss nun zwei Artikel des Tierschutzgesetzes in Kraft setzen, um damit den Schutz vor gefährlichen Hunden zu gewährleisten. Die Wirtschaftskommission WBK nannte in ihrem Vorstoss Vorschriften zu Zucht, Import und Haltung als Beispiele. Verbote von erheblich gefährlichen Rassen werden nicht ausgeschlossen.