12.06.2015, 04:40 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Wer den Militärdienst mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, soll nicht mehr vor einer Kommission antreten müssen. Einen Ersatzdienst zu leisten, der anderthalb Mal länger als der Militärdienst ist, soll als Beweis genügen. Dies beschloss der Bundesrat bei der Revision des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst. Damit wird die zuständige Zulassungskommission aufgelöst, 10 Stellen im Volkswirtschaftsdepartement werden überflüssig.
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