Dignitas darf in Industriegebiet sterben lassen

12. Juni 2015, 04:10 Uhr
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Dignitas darf in einer Gewerbeliegenschaft in Schwerzenbach Sterbebegleitungen machen. Die Zürcher Gemeinde zieht den Fall nicht ans Bundesgericht weiter. Zu diesem Schluss sei man nach einer juristischen Beurteilung gekommen, heisst es in einer Mitteilung. Die Gemeinde Schwerzenbach war mit einer Baurechtsauflage, welche eine Sterbebegleitung verboten hätte, vor dem Zürcher Verwaltungsgericht unterlegen. Seit dem Urteil vor 10 Tagen begleitete Dignitas im Industriegebiet 3 weitere Menschen in den Tod.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 04:10