Einbürgerung nur noch mit Niederlassungsbewilligung | PilatusToday

Einbürgerung nur noch mit Niederlassungsbewilligung

12. Juni 2015, 04:55 Uhr
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In Zukunft soll nur noch eingebürgert werden können, wer eine Niederlassungsbewilligung besitzt. Die zuständige Kommission des Nationalrates unterstützt eine entsprechende SVP Initiative. Als Präsident fällte der Zuger CVP Nationalrat Gerhard Pfister einen Stichentscheid. Heute ist es so, dass auch Personen mit einer befristeten Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz eingebürgert werden können. Die Nationalratskommission ist gegen den Vorschlag der SVP, dass die erleichterte Einbürgerung für Ehegatten abgeschafft werden soll.

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veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 04:55
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