Einbürgerung nur noch mit Niederlassungsbewilligung
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In Zukunft soll nur noch eingebürgert werden können, wer eine Niederlassungsbewilligung besitzt. Die zuständige Kommission des Nationalrates unterstützt eine entsprechende SVP Initiative. Als Präsident fällte der Zuger CVP Nationalrat Gerhard Pfister einen Stichentscheid. Heute ist es so, dass auch Personen mit einer befristeten Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz eingebürgert werden können. Die Nationalratskommission ist gegen den Vorschlag der SVP, dass die erleichterte Einbürgerung für Ehegatten abgeschafft werden soll.
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