Einigung bei Umsetzung der lebenslänglichen Verwahrung
12.06.2015, 04:00 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Der Verfassungsartikel über die lebenslängliche Verwahrung wird so menschenrechtskonform wie möglich umgesetzt. Die Rechtskommission stimmte der Änderung des Strafgesetzbuches jedoch nur widerwillig zu. Noch vor knapp einem Jahr war die Kommission der Ansicht, die vom Volk angenommene Verwahrungsinitiative sei nicht umzusetzen, ohne dass das internationale Völkerrecht verletzt wird. Mit der heute geplanten Umsetzung habe man den kleinsten gemeinsamen Nenner, sagte der Grüne Daniel Vischer, Präsident der Rechtskommission.
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