Familienzulagen bleiben steuerpflichtig

12.06.2015, 10:50 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Familien- und Ausbildungszulagen sind weiterhin steuerpflichtig. Der Ständerat hat es zum zweiten Mal abgelehnt, dass diese Zulagen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden dürfen. Damit sind zwei Standesinitiativen definitiv vom Tisch. Hauptargument der Gegner war, dass den Zusatzkosten durch die Kinder schon mit dem Familienabzug Rechnung getragen werde. Ausserdem würde die Steuerbefreiung bei den Zulagen allein bei den Kantonen zu Steuerausfällen von 900 Millionen Franken führen.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 10:50

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