Flüchtlinge erhalten zweite Chance auf Asyl
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Ausländer können in der Schweiz auch dann noch als Flüchtlinge anerkannt werden, wenn sie zuvor in einem EU- oder EWR-Staat erfolglos um Asyl ersucht haben. Die Schweizerische Asylrekurskommission hat ein Grundsatzurteil gefällt. Demnach soll die entsprechende Bestimmung im Asylgesetz nicht so absolut gelten, wie ihr Wortlaut vorgibt.
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