Forschung am Menschen soll einheitlich geregelt werden
12.06.2015, 08:20 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Die Forschung am Menschen soll in der Schweiz einheitlich geregelt werden. Als Basis dazu diente ein neuer Verfassungsartikel. Am 7. März wird das Volk darüber abstimmen. Der Artikel ermächtigt den Bund Gesetze zu erlassen und gibt die Leitplanken vor. Unter anderem hält er fest, dass niemand zur Teilnahme an einem Forschungsprojekt gezwungen werden darf.
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