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Gefängnis für den Haupttäter im Fall Schmitten

Gefängnis für den Haupttäter im Fall Schmitten

12.06.2015, 08:45 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Der Haupttäter im sogenannten Fall Schmitten muss für eineinhalb Jahre ins Gefängnis. Im Verfahren ging es um den sexuellen Missbrauch von minderjährigen Mädchen durch mehrere junge Männer. Den zur Tatzeit in den Jahren 2005 und 2006 minderjährigen Haupttäter hat das Gericht nun verurteilt. Gegen die weiteren Angeklagten hatte das Gericht schon früher unterschiedliche Freiheitsstrafen verhängt.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 08:45

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