12.06.2015, 03:45 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Vor Volksabstimmungen soll der Bundesrat keine Empfehlungen abgeben dürfen, die von der Haltung des Parlaments abweichen. Der Ständerat hat sich in diesem Punkt dem Nationalrat angeschlossen. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde mit 32 zu einer Stimme verabschiedet. Demnach soll der Bundesrat vor Abstimmungen die wichtigsten Argumente aus dem Parlament darlegen müssen. Die Räte sehen darin einen Gegenvorschlag zur sogenannten Maulkorb-Initiative. Diese will dem Bundesrat öffentliche Auftritte in Abstimmungskämpfen ganz verbieten.
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