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Geldstrafen für Ärzte nach tödlicher Herztransplantation

Geldstrafen für Ärzte nach tödlicher Herztransplantation

12.06.2015, 03:20 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Drei Ärzte des Zürcher Unispitals werden wegen fahrlässiger Tötung mit bedingten Geldstrafen und Bussen bestraft. Die Ärzte waren im April 2004 an einer Herztransplantation beteiligt, die für die Patientin tödlich endete. Am 20. April 2004 war der schwer herzkranken Patientin ein Herz eingepflanzt worden. Die Blutgruppe von Herz und Empfängerin vertrugen sich jedoch nicht. Die Abwehrreaktion war so stark, dass die Frau drei Tage nach der Operation starb. Die Untersuchung des Falles zeigte nun, dass der tödliche Zwischenfall eine Folge war von Irrtümern, Missverständnissen, und falschem Hierarchie-Denken, schreibt die Staatsanwaltschaft.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 03:20

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