11.06.2015, 21:40 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
Anzeige
Die ETH Zürich darf keinen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen durchführen. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft hat das entsprechende Gesuch abgelehnt. Der Entscheid wird mit dem nicht abschätzbaren Schadenpotenzial begründet.
Anzeige
Punkte sammeln & gewinnen
Aktuelle Wettbewerbe & Prämien