12.06.2015, 08:40 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Das Amtsgericht Luzern-Land hat das Kopftuchverbot für eine 19jährige muslimische Basketballerin bestätigt. Im entsprechenden Urteil argumentiert das Gericht, dass sich das Verbot aus den international geltenden Regeln des Basketballverbandes ergebe. Die Spielerin habe sich mit der Unterschrift für ihre Lizenz verpflichtet, diese Regeln einzuhalten. Die Einhaltung der Regeln sei in diesem Fall höher zu gewichten als das individuelle Interesse, mit Kopftuch spielen zu wollen, heisst es in der Urteilsbegründung weiter. Die 19jährige spielt beim STV Luzern Basketball und hatte gegen das Kopftuchverbot geklagt.
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