Gütliche Regelung zwischen Wakeboardern und anderen See-Nutzern
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Zwischen Wakeboardern und anderen Nutzern des Alpnachersees soll eine langfristige gütliche Einigung erzielt werden. Dafür hat sich der Nidwaldner Landrat ausgesprochen. Der FDP-Landrat Kaspar Schuler hatte in einer Motion verlangt, dass die Wakeboard-Fahrer nur noch zwischen 10 und 18 Uhr auf dem Alpnachersee unterwegs sein dürfen. Er forderte deshalb eine Teilrevision der Interkantonalen Vereinbarung, welche die Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee regelt. Der Nidwaldner Landrat will jedoch eine aufwändige Änderung dieser Vereinbarung verhindern. Er setzt auf eine freiwillige Regelung mit zeitlicher Beschränkung für Wakeboarder.
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