Hunde müssen weiterhin an der Leine geführt werden
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Im Kanton Schwyz sollen sich Hunde auf öffentlichem Grund nur an der Leine bewegen dürfen. Der Regierungsrat will den Leinenzwang nicht lockern. Dies zum Schutz der Passanten, wie er in einer Antwort auf einen Vorstoss seitens der SVP schreibt. Im Vorstoss heisst es, dass der generelle Leinenzwang nicht artgerecht sei und gegen die Schweizerische Tierschutzgesetzgebung verstosse. Diese verlange, dass sich Hunde auch ohne Leine bewegen können müssen. Davon will der Regierungsrat aber nichts wissen. Er verweist dabei auf die Statistik. Im vergangenen Jahr seien 74 Personen von nicht angeleinten, aber nur 10 von angeleinten Hunden gebissen worden.
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