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Kampfhundeverbot im Kanton Zürich ist rechtens

Kampfhundeverbot im Kanton Zürich ist rechtens

12.06.2015, 08:40 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Das Bundesgericht hat das Verbot von Kampfhunden im Kanton Zürich abgesegnet und die Beschwerde von Hundeklubs und Haltern abgewiesen. Gemäss dem Urteil verletzt das Verbot weder das Rechtsgleichheitsgebot noch die Wirtschaftsfreiheit. Das Zürcher Stimmvolk hatte im November 2008 das neue Hundegesetz angenommen. Die Neuregelung verbietet den Erwerb und die Zucht der Kampfhunderassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie von Kreuzungstieren.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 08:40

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