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Kein Lohndumping wegen Personenfreizügigkeit

Kein Lohndumping wegen Personenfreizügigkeit

12.06.2015, 09:05 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Der freie Personenverkehr hat im Kanton Luzern im vergangenen Jahr zu keinem Lohndumping geführt. Dies gab die zuständige Stelle des Kantons bekannt. Diese überwacht die Einhaltung der orts- und branchenüblichen Löhne und Arbeitsbedingungen. Demnach haben sich die meldepflichtigen Unternehmen grundsätzlich korrekt verhalten. Von den insgesamt gut 3'200 gemeldeten Personen wurde fast die Hälfte kontrolliert. Verzeichnet wurden dabei insgesamt mehrere dutzend Verstösse.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 09:05

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