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Keine Meldepflicht für Ärzte im revidierten Militärgesetz

Keine Meldepflicht für Ärzte im revidierten Militärgesetz

12.06.2015, 08:55 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Der Ständerat will im revidierten Militärgesetz nun doch keine Meldepflicht für Ärzte und Psychologen. Damit schliesst er sich dem Nationalrat an. Künftig soll es den Fachleuten also frei stehen, ob sie potentielle Gewalttäter der Armee melden wollen oder nicht. Weiter sagte der Ständerat Ja zum Beschluss des Nationalrats, das Jugendstrafrecht zu ändern. Künftig sollen alle Gewaltdelikte von Jugendlichen im Strafregister eingetragen werden, auch wenn keine Freiheitsstrafe verhängt wurde. So sollen Gewalttäter bereits vor der Rekrutenschule erkannt werden.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 08:55

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