Keine Sanktionen wegen Hafturlaubs-Problemen

12.06.2015, 09:15 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Den Häftlingen der offenen Strafanstalt Wauwilermoos werden die Ferien nicht gestrichen. Dies, obwohl innert 20 Tagen drei Häftlinge nicht aus dem Hafturlaub zurückgekehrt waren. Eine Verschärfung der Urlaubsregel sei nicht vorgesehen, hiess es bei der Gefängnisleitung auf Anfrage. Die Haftferien hätten eine wichtige Funktion um die Häftlinge wieder in die Gesellschaft einzugliedern, sagt Gefängnisdirektor Andreas Nägeli. Der eine Häftling der vor 20 Tagen nicht in die Strafanstalt zurück gekehrt war, wurde inzwischen im Kanton Aargau verhaftet. Er wird heute noch vom Aargau in die Haftanstalt Wauwilermoos überführt. Von den zwei Mazedoniern die gestern nicht aus dem Hafturlaub zurückgekehrt waren, ist der Aufenthaltsort unbekannt.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 09:15

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