Keine vorzeitige Haftentlassung für jugendliche Prügler
Die drei Zürcher Schüler, die in München fünf Personen verprügelt hatten, können nicht mit einer vorzeitigen Entlassung aus der Untersuchungshaft rechnen. Sie bleiben bis zum Prozess in Haft. Dies teilt die Münchner Staatsanwaltschaft mit. Da die Schüler mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren rechnen müssten, bestehe Fluchtgefahr. In solchen Fällen sei es daher üblich, dass die mutmasslichen Täter bis zum Prozess in Haft bleiben. In zwei Fällen geht die Staatsanwaltschaft von einem Mordversuch aus, in drei weiteren Fällen werde wegen schwerer Körperverletzung ermittelt.