12.06.2015, 09:35 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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In der Schweiz sind Kindertagesstätten in Wohngebieten zulässig. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Laut Entscheid des Bundesgerichts ist den Nachbarn der Kinderlärm zuzumuten. Das Gericht hat die Beschwerde von zwei Anwohnern einer Tagesstätte in Aarau abgewiesen. Da Wohnzonen auch für den Aufenthalt von Kindern bestimmt seien, sei auch Kinderlärm grundsätzlich zu dulden. Lärm von rund 20 spielenden Kindern sei deshalb zumutbar. Ausnahmen seien das Wochenende, die Mittagspausen und während der Nacht, so das Bundesgericht.
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